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   BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71   

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BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71 (https://dejure.org/1972,1840)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1972 - II B 47.71 (https://dejure.org/1972,1840)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1972 - II B 47.71 (https://dejure.org/1972,1840)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anstellung von Erwägungen der Gerechtigkeit und des Wohlwollens durch den Dienstherrn gegenüber dem Beamten - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Entscheidung über die Bewerbung eines Beamten - Besetzung einer ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71
    Nicht von allgemeiner und somit auch nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist die in der Beschwerdeschrift als grundsätzlich bezeichnete Frage "des Verhältnisses der drei Faktoren 'sachliche Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen' zueinander", von denen sich der Dienstherr entsprechend den Darlegungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 15, 3 (7) bei den in sein Ermessen gestellten dienstrechtlichen Entscheidungen gegenüber Beamten leiten lassen muß.

    In seinen oben in einem anderen Zusammenhang bereits genannten Urteil BVerwGE 15, 3 (7) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten obliegende Fürsorgepflicht sei nicht geeignet, den dem Dienstherrn bei der Besetzung einer offenen Beförderungsstelle eingeräumten Ermessensspielraum einzuengen, obgleich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn die Pflicht umfasse, bei den in das Ermessen gestellten Entscheidungen unter Ausschaltung aller sachfremden Einflüsse sich lediglich von sachlichen Erwägungen, von Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen (vgl. BGHZ 15, 185 [187]).

  • BVerwG, 19.08.1966 - II B 10.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71
    Schon durch Beschluß vom 19. August 1966 - BVerwG II B 10.66 - hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, daß die Abweichung von der Entscheidung eines anderen Senats desselben Oberverwaltungsgerichts nicht zur Zulassung der Revision nach § 127 Nr. 1 BRRG nötigt.
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71
    Die Beschwerde kann schließlich auch nicht darauf gestützt werden, daß das Berufungsgericht von einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGHZ 23, 36 [49-52]) abgewichen sei.
  • BVerwG, 16.01.1958 - II C 51.55
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 6, 111 erklärt die Versagung von Trennungsentschädigung für rechtswidrig, wenn dem Beamten der Umstand, daß er sich nicht sogleich um eine eigene Wohnung am neuen Dienstort bemühte, nach Treu und Glauben nicht zum Vorwurf gemacht werden kann.
  • BVerwG, 07.12.1954 - I C 75.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 3, 199 (203) sowie das Urteil vom 7. Dezember 1954 - BVerwG I C 75.53 - (NJW 1955, 805) befassen sich mit den Rechtsfolgen einer von einer Behörde erteilten Zusage.
  • BVerwG, 12.11.1959 - II C 100.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71
    Die Voraussetzungen für eine nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfolgreiche Beschwerde fehlen auch, soweit der Kläger auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1959 - BVerwG II C 100.59 - (ZBR 1960, 92) hinweist.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71
    Mit der - übrigens entgegen BVerwGE 13, 90 (91) erst nach Ablauf der Beschwerdefrist im Schriftsatz vom 28. Februar 1972 formulierten - konkreten Frage, ob das Berufungsgericht "im ... Fall bei durch Landesgesetz angehobenen Stellen ein vorrangiges Bundesgesetz - G 131 - und die schon 1953 dazu ergangene Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte außer acht lassen" durfte, und mit der weiteren Frage, ob "bei Stellenanhebungen ihre Besetzungen gegen die verfassungsrechtlich verankerten Grundsätze im Sinne des Art. 33 Abs. 2, 3, 5 GG ... erfolgen" konnten, wendet sich der Kläger in Wirklichkeit nur gegen die nach seiner Auffassung unrichtige Anwendung des geltenden Rechts auf seinen konkreten Fall.
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 108.64

    Beschänkung des Personenkreises - Antrag des Klägers auf Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71
    Auf die Darlegung rechtswidrigen behördlichen Handelns beschränken sich auch das Urteil BVerwGE 24, 140 und das Urteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG II C 302.54 - (Buchholz 234 § 11 G 131 Nr. 1).
  • BGH, 11.11.1954 - III ZR 120/53

    Nichtbeförderung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71
    In seinen oben in einem anderen Zusammenhang bereits genannten Urteil BVerwGE 15, 3 (7) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten obliegende Fürsorgepflicht sei nicht geeignet, den dem Dienstherrn bei der Besetzung einer offenen Beförderungsstelle eingeräumten Ermessensspielraum einzuengen, obgleich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn die Pflicht umfasse, bei den in das Ermessen gestellten Entscheidungen unter Ausschaltung aller sachfremden Einflüsse sich lediglich von sachlichen Erwägungen, von Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen (vgl. BGHZ 15, 185 [187]).
  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71
    In seinem Urteil BVerwGE 9, 155 hat das Bundesverwaltungsgericht darüber entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen § 7 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 auf einen Beamten zur Wiederverwendung, der bereits entsprechend seiner früheren Rechtsstellung in ein gleichwertiges Amt übernommen worden ist, angewendet werden darf.
  • BVerwG, 24.02.1956 - II C 302.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54

    Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines

  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 21.03.1977 - II CB 22.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von

    Übrigens würde die Abweichung von einer früheren Entscheidung desselben Oberverwaltungsgerichts die Zulassung der Revision nach, dem eindeutigen Wortlaut des § 127 Nr. 1 BBRG nicht rechtfertigen, auch dann nicht, wenn es sich um einen anderen Senat dieses Gerichts handeln würde (Beschlüsse vom 19. August 1966 - BVerwG II B 10.66 - und vom 26. Oktober 1972 - BVerwG II B 47.71 -).
  • BVerwG, 05.09.1979 - 2 B 55.78

    Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst wegen Nichtablegens der Zweiten

    Sollte die Beschwerde mit diesem Vorbringen zugleich den Revisionszulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 127 Nr. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes) geltend machen wollen, so könnte sie auch damit schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die Zulassung der Revision nicht auf eine Abweichung von einer Entscheidung desselben Oberverwaltungsgerichts gestützt werden kann (Beschlüsse des Senats vom 19. August 1966 - BVerwG 2 B 10.66 -, vom 26. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 47.71 - und vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 B 87.78 -).
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